Der Montessoriverein hat durch eine geänderte Gesetzeslage die Möglichkeit bekommen, einen vom Freistaat Bayern geförderten Schulneubau realisieren zu können. Die Förderung erfolgt wie beim staatlichen Schulbau und umfasst damit 80 % der Baukosten. Die restlichen 20% sind dabei von dem Träger selber aufzubringen. Die Regierung fördert bei einem zu genehmigenden Raumprogramm die Nutzungen mit einem festgelegten Kostenansatz. Dieser Kostenansatz orientiert sich dabei an einem Mindeststandard von konventionell erstellten Schulneubauten. Voraussetzung ist dabei eine Vergabe- und Abrechnungspraxis wie bei anderen öffentlichen Bauten auch (öffentliche europaweite Ausschreibung, VOB-gerechter Planungs- und Bauablauf).
Nachdem der Montessoriverein nicht mehr als die 20% Eigenanteil finanzieren kann, war eine Kostendeckelung in Höhe der förderfähigen Kosten bindend für die Planung und Umsetzung des Neubaus. Der Passivhausstandard war somit zu den Kosten eines konventionellen Baues zu realisieren. Eventuell entstehende Mehrkosten waren durch Einsparungen zu kompensieren.



