Passivhaus macht Schule

Montessorischule in Aufkirchen

Montessorischule in Aufkirchen mit Turnhalle und Hausmeisterwohnung

 

Das haustechnische Konzept I

Lüftung im Schulbau

Fenster auf ! Dieser Weckruf dürfte vielen noch aus der eigenen Schulzeit in Erinnerung sein. Kein Wunder, bei 30 Personen und mehr in einem Raum, in dem kein kontinuierlicher Luftaustausch stattfindet. Doch trotz persönlicher Erfahrungen und deren wissenschaftlicher Bestätigung [z.B. SIA 1992] ist in Schulneubauten die herkömmliche Fensterlüftung noch immer Stand der Technik. Die Vorbehalte gegenüber den Klimaanlagen der Vergangenheit sind nachvollziehbar. Sie beruhen einerseits auf den hohen Investitions- und Betriebskosten und andererseits auf den schlechten Erfahrungen mit dem hygienischen Betrieb der Klimaanlagen.

Doch die Randbedingungen haben sich geändert : Hocheffizient gedämmte und verglaste Gebäude ermöglichen eine wesentliche Vereinfachung der Heizungstechnik und verbessern bei sorgfältiger Planung auch den sommerlichen Wärmeschutz. Und auch die Lüftungstechnik hat mit passivhaustauglichen Komponenten einen wesentlichen Qualitätssprung erreicht. Dies ermöglicht bei sorgfältiger Planung weniger, dafür aber bessere Haustechnik, die sich in der Erstinvestition nahezu kostengleich und im weiteren Betrieb der Anlage sogar kostenmindernd auswirkt. Dies bestätigt die Kostenverfolgung des Montessorineubaus. Der Schulneubau im Passivhausstandard kostet nicht mehr als vergleichbare Schulneubauten und wird ohne zusätzliche Förderung im Rahmen der kostengedeckelten Schulbaurichtlinien finanziert.

Auslegung der Lüftungsanlage

Im Bereich von Aufenthaltsräumen ohne besondere Freisetzung von Arbeitsstoffen ist ein hygienischer Höchstwert von 1500ppm CO2 anzustreben, und eine maximale Arbeitsplatzkonzentration [MAK] von 5000ppm zwingend einzuhalten [DIN 1946].
Herkömmliche Fensterlüftung hält die MAK-Forderung ein, überschreitet den hygienischen Grenzwert aber während 70% der Schulzeit [SIA, 1992]. Die dauerhafte Überschreitung des hygienischen Grenzwerts kann nur mit einer mechanischen Lüftungsanlage sichergestellt werden. Der erforderliche personenbezogenen Außenluftstrom beträgt 15 m³/h [SIA, 1992].
 

Lüftungstechnik

Die Lüftungsanlage wird nicht als vollwertige Klimaanlage, sondern als „Ersatzluftanlage“ ausgelegt. Es kann mit der Anlage weder Luftfeuchtigkeit noch Raumtemperatur geregelt werden. Die Zulufttemperatur wird auf mindestens 16°C begrenzt. Der Außenluftstrom wird von 30 m³/(h*Person) [DIN1946-2] auf 15 m³/(h*Person) reduziert. Eine Stoßlüftungsmöglichkeit über die Fenster ist bei dieser Anlagenauslegung erforderlich.

Gesamtluftmengen

Aufgrund der Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit bei der Belegung der Klassenzimmer kann die Gesamtluftmenge zur Anlagenauslegung deutlich vermindert werden. Im normalen Schulbetrieb ist die Lüftungsanlage auf 5.840 m³/h ausgelegt. Die Anlagen werden mit der Maximalluftmenge von 8.180 m³/h dimensioniert. Außerhalb der Schulzeit, sowie in den Ferien wird die Luftmenge deutlich reduziert, hier werden 2.160 bzw. 1.080 m³/h angesetzt. Die Abluftmenge wird der Zuluftmenge stufenlos angepasst. Aufgrund der Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit bei der Belegung der Klassenzimmer schwankt die Luftmenge in den Ablufträumen während des Schulbetriebs zwischen 100% und 140%.

Sonderräume

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Sonderanlagen wie Chemikalienabzüge und Küchenhauben werden nicht an die Zentrallüftung angeschlossen, sondern direkt über Dach geführt. In der Küche sind drei Kochstellen mit freihängenden Ablufthauben ausgestattet. Ebenso wird der Hausmeisterraum mit einer Ablufthaube ausgestattet. Die Ablufthaube des Hausmeisters wird aufgrund der höheren Leistungsanforderung als Energiesparhaube ausgeführt. Die Luft wird zentral über einen Abluftgerät abgesaugt. Die abgesaugte Luft wird über ein Zuluftgerät durch vortemperierte Zuluft ersetzt.

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