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isofloc Zellulosedämmung ist die Dämmung Ihrer Wahl, wenn es um Wärmedämmung geht? Prima!
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Brandschutz, Recycling, Umweltverträglichkeit und Umweltschutz.

Borate finden sich in vielen Gegenständen des täglichen Lebens und es sind bei Kunststoffen genauso wenig Unverträglichkeiten bekannt geworden wie bei Metallen. Borate werden sogar als Additiv in Rostschutzfarben eingesetzt. isofloc hat daher keine korrosionsfördernde Wirkung. Dies wurde unter anderem an der GHK Wuppertal experimentell belegt.
Schriftliche Unterlagen zu diesem Thema:

Es gibt Baustoffe, die auf der Grundlage einer DIN-Vorschrift hergestellt und verwendet werden. Es gibt andere Baustoffe, die auf der Grundlage einer Zulassung hergestellt und verwendet werden. Beide Grundlagen sind baurechtlich eingeführt und gleichwertig. In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen des Deutschen Institutes für Bautechnik in Berlin (DIBt) sind die geforderten Materialeigenschaften und die Anwendungsbereiche sowie die Testhäufigkeiten der Eigenschaften definiert. Bedingung für das Inverkehrbringen und die Gültigkeit der Zulassung ist die Fremdüberwachung einer akkreditierten Materialprüfanstalt. Diese vergibt bei erfolgreicher Prüfung das sogenannte Ü-Zeichen (früher Überwachungszeichen, jetzt Übereinstimmungszeichnen). Die zugelassenen Produkte mit Ü-Zeichen sind den genormten Produkten gleichgesetzt.
Bei Dämmstoffen werden die Wärmeleitfähigkeiten regelmäßig im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die dort angegebene Wärmeleitfähigkeit ist identisch mit der ausgewiesenen Zulassung und dieser Wert muss bei Berechnungen verwendet werden. Bestes Beispiel neben isofloc, für einen sehr bekannten Baustoff ohne Norm sondern auch mit bauaufsichtlicher Zulassung, ist die Gipsfaserplatte Fermacell, für die es keine Norm gibt und die seit gut 40 Jahren auf der Grundlage einer Zulassung des DIBt arbeitet.
Schriftliche Unterlagen zu diesem Thema:

Zeitungspapier findet in Nordamerika und Skandinavien seit gut 60 Jahren mit den entsprechenden Beimischungen für Brand- und Schimmelschutz (i. d. Regel Borate) als Dämmstoff Anwendung. Dort wurden alte Dämmungen begutachtet und für gut befunden. Gleiches gilt für unsere eigenen ältesten Dämmungen, die mittlerweile bis zu 25 Jahre alt sind. Zeitungen als Makulatur an Wänden oder als Füllstoff in alten Holzbalkendecken oder als Fugenfüller wurden bereits nach Jahrzehnten auch ohne Boratausrüstung in sehr gutem Zustand vorgefunden. Die Dauerhaftigkeit von (säurefreiem, wie es für Tageszeitungen zutrifft) Papier selbst ist daher unbestritten.
Die Frage bleibt natürlich, ob das zerfaserte Papier mit den Additiven dauerhaft formbeständig und damit die Dämmung setzungssicher bleibt. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) in Berlin für unsere Dämmstoffe gibt nur Dichtebereiche (von - bis kg/m³ dürfen eingebaut werden) vor. Die genaue Vorgabe, welche Dichte in welchem Hohlraum für vollständige Befüllung und Setzungssicherheit eingebaut werden muss, ist Sache des Herstellers. Dieser Verantwortung tragen wir durch eine Dichtetabelle Rechnung, die sich auf jeder Verpackungseinheit befindet und unseren geschulten und lizenzierten Fachbetrieben für jedes Bauteil in Abhängigkeit der Dämmdicke, den Beplankungsmaterialien, Bauteilneigung und Holzabständen die notwendige Verdichtung vorgibt. Zusätzlich verpflichten wir als Hersteller auf Grundlage der Zulassung den Verarbeiter, einen Baustellennachweis mit der eingebauten Rohdichte auszustellen und den Kunden zur Verfügung zu stellen.
Die Dichtevorgaben wurden von uns in einer umfangreichen Versuchsreihe in unserem Schulungszentrum und durch Verifizierung durch Baustellen-Kontrollen entwickelt. An Modellen, die der gebauten Realität entsprechen, wird die setzungssichere notwendige Verdichtung der Einblasdämmung ermittelt. Das erfolgt unter dem Einfluss von starken Vibrationen mit Hilfe eines Rüttelvorgangs. Der Rüttelvorgang führt zu Setzungserscheinungen dann, wenn der Dämmstoff zu locker im Bauteil ist. Dachschrägen, Wände oder Decken werden mit zunehmender Einbaudichte des Dämmstoffes befüllt und gerüttelt und teilweise mit Gewichten belastet, um den Einfluss der Alterung zu simulieren. Bei geringen Einbaudichten wird es zu Setzungserscheinungen kommen. Die Einbaudichte, bei der keine Setzung zu beobachten ist, ist die experimentell ermittelte notwendige Einbaudichte. Dem Verarbeiter wird dann für das gleiche Bauteil eine Verdichtung vorgegeben, die über der experimentell ermittelten liegt. Es wird somit mit einem Sicherheitszuschlag gearbeitet, der den Bedingungen der praktischen Arbeit und der Alterung Rechnung trägt.
Vor den Verlängerungen der deutschen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen wurden bisher regelmäßig alte ausgeführte isofloc-Dämmungen von der Materialprüfanstalt Nordrhein-Westfalen (MPA NRW) erfolgreich begutachtet. Die ältesten begutachteten Objekte datieren aus den Jahren 1987 und 1989. Die Kontrollen waren so positiv (keine Setzungen), dass weitere Baustellenkontrollen durch die Fremdüberwachungsstelle für die Verlängerung der Zulassung nicht mehr notwendig sind!
Passivhäuser mit Dämmdicken von 20-40 cm in Dach und Wand sind natürlich noch nicht unter den fremdüberwachten Bauvorhaben. Daher haben wir neben den o. g. Rüttelversuchen eigene Baustellenkontrollen durchgeführt. Zu nennen sind hier z. B. 2 Passivhäuser in Leipzig vom Büro Naumann und Stahr, die in unserem Auftrag nach zwei Jahren erfolgreich (ohne Setzungen) kontrolliert wurden.
Der Faktor Mensch:
Bausysteme werden von Menschen realisiert. Sie haben einen wesentlichen Anteil an der erstellten Qualität. isofloc-Fachbetriebe sind Spezialbetriebe, die mit der Verarbeitung des Zellulosedämmstoffes durch intensive werksseitige Schulung bis ins Detail vertraut sind. Somit ist "Unsicherheitsfaktor Mensch" auf ein Minimum reduziert.
Schriftliche Unterlagen zu diesem Thema:
isofloc wird trocken durch Zerfasern und Vermischen aus Tageszeitungspapier und Borsalzen hergestellt. Zeitungspapier stammt letztendlich aus Holz. In Holz finden sich Spuren von vielen Umweltgiften. Wir können mit unserer Produktionstechnik kein saubereres Produkt herstellen, als uns in Form von Zeitungen zur Verfügung gestellt wird, welche Sie morgens am Frühstückstisch in der Hand halten und u. U. zuhause einige Wochen offen aufbewahren.
In der Einleitung zum Abschlußbericht der Untersuchungen der Belastung von Alt- und Recyclingpapieren mit Chemikalien/Schadstoffen kam Hermann Schaufler (seinerzeit Minister für Umwelt und Verkehr des Landes Baden-Württemberg) zu folgender Schlussfolgerung: "... Die Papierindustrie kann zu Recht darauf hinweisen, dass sie trotz des hohen Altpapiereinsatzes keine schadstoffbelasteten Papiere herstellt. Die Verwertung von Altpapier führt nicht zu unverantwortlichen Schadstoffanreicherungen im Wertstoffkreislauf; sie ist vielmehr ein klassisches und gutes Beispiel für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft". Die nachzuweisenden Spuren von Inhaltsstoffen (u. a. Blei aus den alten Druckverfahren mit Bleilettern, nicht aus der Druckerschwärze, oder aus bleihaltigem Benzin) liegen allesamt in akzeptablen Größenordnungen. Das belegen die durchgeführten Untersuchungen (z.B. ECO-Labor in Köln).
Schon Paracelsus sagte : "All Ding ist Gift, allein es kommt auf die Dosis an...!" Das gilt auch für die eingesetzten Borate, die als Schimmel- und Brandschutzmittel sowie als Fraßgift gegen Schädlingsfraß wirken. Die Toxizität der Borate ist identisch mit der von Natrium-Chlorid (Kochsalz) welches sich in jeder Küche findet. Da Borate im eingebauten Zustand nicht ausgasen, ist hier weder bei der Verarbeitung noch später mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Dies belegt auch die jahrzehntelange Erfahrung mit Boraten nicht nur als Baustoffadditiv sondern in vielen Dingen des täglichen Lebens wie Farben, Waschmitteln etc. Darüber hinaus sind alle Baustoffe wie z.B. Gips, Zement, Kalk oder Zellulosedämmstoff bestimmungsgemäß einzusetzen und zu behandeln. Wenn der Mensch diese Baustoffe in größeren Mengen "verspeist", dann kann es in Abhängigkeit der Menge und der Konstitution der betroffenen Person zu Gesundheitsbeeinträchtigungen kommen. Wenn der Bauherr, den Dämmstoff als Dämmstoff behandelt und ihn in der eingebauten Form an Ort und Stelle belässt, dann gibt es keine Auswirkungen auf den Bewohner.
Schriftliche Unterlagen zu diesem Thema:
isofloc L besteht aus zerfasertem Tageszeitungspapier und Boraten, die aus Gründen des Schimmel- und Brandschutzes zugegeben werden. Borate sind Salze, die eine ausreichende Löslichkeit aufweisen. Sollte also, wie auch immer, eine gewisse Menge eingeatmet werden, wird sie innerhalb von 24 Stunden wieder ausgeschieden. Hier können wir auf Erfahrungen aus den Abbaugebieten der Borate oder von Salzen allgemein zugreifen. Trotz der täglichen viel höheren Belastung der Arbeiter dort ist es noch nie zu Schädigungen gekommen. Zurückzuführen ist dies auf die geringe Toxizität, die identisch ist mit der von Natrium-Chlorid (Kochsalz), welches sich in aller Regel in jeder Küche befindet.
Dabei macht natürlich wie immer die Menge das Gift, aber beim Einatmen sind die Mengen aufgrund der Feinheit sehr gering. Außerdem betrifft dies ausschließlich den Verarbeiter der tagtäglich damit arbeitet. Denn Borate gasen bei den im Bauwesen vorliegenden Klimate definitiv nicht aus und staubförmig könnten sie nur über größere Undichtigkeiten der Dampfbremse/Luftdichtung in den Innenraum gelangen. Dies wird aus energetischen und bauphysikalischen Gründen (Vermeidung ungewollten Energieverlustes und von Kondensat durch Konvektion) und zur Erhöhung der Behaglichkeit (Vermeiden von Zugerscheinungen) ohnehin realisiert und ist für jeden Faserdämmstoff obligatorisch.
Letztere Aussage gilt sinngemäß auch für die Zellulosefasern. Es gilt also normalerweise, die Einbau- und evtl. Sanierungssituation zu betrachten. Für Zellulosefasern gibt es keine separate Einstufung in der MAK-Werteliste. Es gilt für die Verarbeitung also der allgemeine Feinstaub-Grenzwert. Die Argumentationskette von Kritikern bezüglich der organischen Fasern lautet : "Holzfasern sind in der MAK-Werteliste aufgeführt, Papier stammt aus Holz, also sind Zellulosedämmstoffe bedenklich".
Das Umweltbundesamt hat hierzu in einem gemeinsamen Bericht (Forschungsbericht 101 01 131, UBA-FB 98-036) mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Stellung genommen. Zellulosefaserstäube werden auch von Dämmstoffexperten häufig fälschlicherweise gleichgesetzt mit Holzstaub. Die daraus abgeleitete Behauptung, Zellulosefaserstäube seien wie Holzstaub (TRGS 905: Holzstaub krebserregend Kat. K3, Eichen- und Buchenholzstaub krebserzeugend Kat. K1) als krebserzeugende oder krebsverdächtige Stoffe eingestuft, ist ebenfalls nicht zutreffend. Mittlerweile liegen Ergebnisse eines von der Holz-Berufsgenossenschaft initiierten Verbundforschungsprojektes vor. Vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg durchgeführte Langzeittierversuche (so bedauerlich das sein mag, es gibt hier jedoch keine andere zuverlässliche Methode) ergaben, dass nicht Eichen- oder Buchenholzstaub allein, sondern ausschließlich Mischexpositionen aus Eichen- und Buchenholzstäuben, die mit bestimmten Chemikalien wie z.B. Chromaten, Lindan oder PCP kontaminiert sind, für bösartige Erkrankungen der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen verantwortlich gemacht werden können. Die vom Wissenschaftsrat der Europäischen Union vertretene Ansicht, dass selbst naturbelassene Hölzer kanzerogen seien (stellen Sie sich die Auswirkungen im Handwerks- und Do-it-yourself-Bereich vor!), ist deshalb nicht mehr haltbar.
Die Zulassungsbehörde in Deutschland für nicht genormte Produkte oder Bauteile, das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt), antwortete im März 2002 auf eine Anfrage der Arbeitsgemeinschaft für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen e.V.: "Wie Sie wissen wurden eine ganze Reihe von Produkten aus Ihrem Bereich von unserem Haus bauaufsichtlich zugelassen. Da eine solche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie auch europäische technische Zulassung die positive Bewertung der Aspekte des Gesundheits- und Umweltschutzes voraussetzt, mögen Sie bereits daran erkennen, dass wir bei der besagten Produktgruppe derzeit keine besonderen Bedenken haben." Diese Aussage betrifft auch andere Produkte wie Schaf- oder Baumwollflies, Hanfmatten, Holzweichfaserplatten, Zellulosedämmplatten etc. Alle diese Stoffe geben bei der Verarbeitung und ggf. durch Fugen in der Innenverkleidung organische Fasern an die Raumluft ab. Dabei muss jedoch die tägliche Belastung mit all diesen Fasern berücksichtigt werden. Kleidung, Vorhänge, Bezüge, Teppiche, Papiertaschentücher usw. geben ständig organische Fasern an die Raumluft ab. isofloc hat Staubmessungen in Wohnräumen durchführen lassen die belegen, dass in mineralisch gedämmten Häusern eine höhere organische Faserbelastung vorliegen kann als in zellulosegedämmten.
Woran es nichts zu beschönigen gibt ist, dass einige der Blastechniken durch den Transport und das Verdichten im Gefach mit Luft, die naturgemäß durch Fugen und Öffnungen wieder entweicht und Staub mitnimmt, zu einer höheren Staubbelastung auf der Baustelle führen als der Zuschnitt von Dämmmatten oder -fliesen, gleich auf welcher Rohstoffbasis. Wobei der Zuschnitt festerer Platten wie Zellulosedämm- oder Holzweichfaserplatten beim Zuschnitt mit Kreis- oder Stichsäge ähnlich anzusehen sind. Hier gilt es durch geeignete Maßnahmen (Abdichten, Absaugen, Lüften) die Staubbelastung zu minimieren. Darüber hinaus erlaubt der Gesetzgeber den Einsatz von individuellem Arbeitsschutz durch geeignete Staubmasken oder Atemschutzhelme. Konsequenterweise empfehlen wir den Einsatz dieser Hilfsmittel, wenn die anderen genannten Maßnahmen nicht ausreichen.
2008 jährte sich die isofloc-Gründung zum 25. mal. Bis dato liegen uns keine begründeten Reklamationen bezüglich Gesundheitsgefährdung durch isofloc vor!
Zusammenfassend:
Es gibt keine separate Einstufung in der TRGS (Technische Richtlinie für Gefahrstoffe) oder der MAK-Liste (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) für organische Dämmstoffe. Im Gegenteil liegen entlastende Aussagen renommierter Institute und staatlicher Stellen vor. Prinzipiell gilt, dass die gedämmten Konstruktionen luftdicht (und damit sind sie auch staubdicht) sein müssen. Dies gilt unabhängig von der Dämmstoffart. Die Verarbeitung mittels Einblastechnik oder Zuschnitt mit Sägen können zu einer erhöhten Staubbelastung an der Baustelle führen. In diesen Fällen sind besondere Maßnahmen zu ergreifen. Gleiches gilt für einen möglichen Um- oder Rückbau.
Unter Berücksichtigung der o. g. Vorgaben sind Gesundheitsgefährdungen durch isofloc-Zellulosedämmstoff auszuschließen.
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